Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (vormals: Arbeitsamt) werden unter dem Begriff des Arbeitsförderungsrechts zusammengefasst.

Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.

Im Sozialgesetzbuch III sind zudem auch die wichtigen Vorschriften über den Bezug von Arbeitslosengeld I geregelt. Jeder Versicherte erwirbt während der Beschäftigung einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur in Form des Arbeitslosengeldes I.

Die örtlichen Arbeitsagenturen als Leistungserbringer verhängen oft Sanktionen gegenüber Arbeitslosen, wenn diese sich versicherungswidrig verhalten haben, so z.B. bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder bei Verletzung der Meldepflichten.

Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten der Arbeitsagentur, insbesondere:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Abwehr von Sperr- und Ruhenstatbeständen beim Arbeitslosengeld
  • Gleichstellungsanträgen